Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 82 Leistungen zur Förderung der Verständigung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 218
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BAG, 27.08.2020 – 8 AZR 45/19Schwerbehinderter Bewerber - VorstellungsgesprächZitiert von 41
- BAG, 25.06.2020 – 8 AZR 75/19Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung - VorstellungsgesprächZitiert von 19
- BAG, 26.11.2020 – 8 AZR 59/20(Schwer)Behinderung - Vorstellungsgespräch - VerzichtZitiert von 14
- BAG, 11.08.2016 – 8 AZR 375/15Benachteiligung - Schwerbehinderung - BewerberauswahlZitiert von 74
- BAG, 23.01.2020 – 8 AZR 484/18Bewerber iSd. AGG - Nichteinladung zum VorstellungsgesprächZitiert von 57
- BVerwG, 03.03.2011 – 5 C 16/10Entschädigung wegen Diskriminierung im Bewerbungsverfahren als Richter; schwerbehinderter EinstellungsbewerberZitiert von 142
Zuletzt entschieden
- VG Berlin, 31.03.2026 – 13 K 33/22
- LSG Bayern, 04.09.2025 – L 8 SO 82/25 B ER
- ArbG Essen, 24.06.2025 – 2 Ca 463/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 82 SGB IX zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Leistungen zur Förderung der Verständigung werden erbracht, um Leistungsberechtigten mit Hör- und Sprachbehinderungen die Verständigung mit der Umwelt aus besonderem Anlass zu ermöglichen oder zu erleichtern. Die Leistungen umfassen insbesondere Hilfen durch Gebärdensprachdolmetscher und andere geeignete Kommunikationshilfen. § 17 Absatz 2 des Ersten Buches bleibt unberührt.