Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch

SGB IX

§ 82 Leistungen zur Förderung der Verständigung

Stand: 10.06.2019

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Leistungen zur Förderung der Verständigung werden erbracht, um Leistungsberechtigten mit Hör- und Sprachbehinderungen die Verständigung mit der Umwelt aus besonderem Anlass zu ermöglichen oder zu erleichtern. Die Leistungen umfassen insbesondere Hilfen durch Gebärdensprachdolmetscher und andere geeignete Kommunikationshilfen. § 17 Absatz 2 des Ersten Buches bleibt unberührt.

§ 81 § 83