Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 82 Leistungen zur Förderung der Verständigung
Stand: 10.06.2019
Leistungen zur Förderung der Verständigung werden erbracht, um Leistungsberechtigten mit Hör- und Sprachbehinderungen die Verständigung mit der Umwelt aus besonderem Anlass zu ermöglichen oder zu erleichtern. Die Leistungen umfassen insbesondere Hilfen durch Gebärdensprachdolmetscher und andere geeignete Kommunikationshilfen. § 17 Absatz 2 des Ersten Buches bleibt unberührt.
Wird zitiert von 201 Entscheidungen zu § 82 SGB IX →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BAG, 11.08.2016 – 8 AZR 375/15Benachteiligung - Schwerbehinderung - BewerberauswahlZitiert von 80
- BVerwG, 03.03.2011 – 5 C 16.10Zitiert von 116
- BVerwG, 03.03.2011 – 5 C 16/10Entschädigung wegen Diskriminierung im Bewerbungsverfahren als Richter; schwerbehinderter EinstellungsbewerberZitiert von 24
- VG Sigmaringen, 15.09.2015 – 7 K 4881/13Zitiert von 3
- BVerwG, 03.03.2011 – 5 C 15/10Entschädigungsanspruch wegen unterlassener Einladung einer behinderten Bewerberin zum Vorstellungsgespräch Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 03.03.2011 – 5 C 15.10Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- ArbG Bonn, 22.05.2026 – 4 Ca 2424/25
- VG Berlin, 31.03.2026 – 13 K 33/22
- LSG Bayern, 04.09.2025 – L 8 SO 82/25 B ER
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